Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland. Sie wird im Rahmen eines wissenschaftlichen Prüfungsverfahrens abgelegt, anhand dessen die besondere Befähigung für Forschung und Lehre in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung, Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis, die im Unterschied zur Lehrbefähigung oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist.
Voraussetzungen sind in der Regel eine vorherige Promotion, das Vorlegen einer Habilitationsschrift und weiterer (wissenschaftlicher) Veröffentlichungen sowie Erfahrungen in wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Darüber hinaus gibt es je nach Hochschule bzw. Fach weitere Voraussetzungen.