Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit bieten Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Vermittlung in einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und werden von verschiedenen Trägerorganisationen durchgeführt.
Insbesondere soll die Berufswahl unterstützt und eine Nachqualifizierung erreicht werden, um Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung zu schaffen, die durch die Schulbildung nicht erreicht wurden.
Darüber hinaus ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Berufsausbildungsvorbereitung vorgesehen für sozial benachteiligte junge Menschen, bei denen eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung nicht zu erwarten ist.
Zugangsvoraussetzungen
Unabhängig von der erreichten Schulbildung, ohne berufliche Erstausbildung und nicht älter als 25 Jahre, noch keine konkrete berufliche Ausrichtung oder noch nicht für eine Ausbildung ausreichend vorbereitet. Jugendliche, die nach dem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) weder in ein Ausbildungs- noch in ein Arbeitsverhältnis einmünden, können von der Agentur für Arbeit der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zugewiesen werden. Die Förderung erfolgt nach §61 SGB III.
Ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird bei der Agentur für Arbeit vor Ort geklärt. Interessierte Jugendliche und junge Erwachsene sollten deshalb Kontakt mit Ansprechpartner\*innen bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.
Ab- und Anschlüsse
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Für Jugendliche, die bisher noch ohne Schulabschluss sind, bietet die Maßnahme die Möglichkeit, sich auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorzubereiten.