Mein Kind hat einen besonderen oder sonderpädagogischen Förderbedarf. Welche schulischen Wege stehen ihm offen?
Ein Antrag auf Feststellung eines besonderen oder sonderpädagogischen Förderbedarfs für ein schulpflichtig werdendes Kind kann durch die Eltern oder die zuständige Grundschulleitung gestellt werden. Im Rahmen einer ganzheitlichen, kooperativen Diagnostik wird durch den Sonderpädagogischen Dienst einer Sonderschule geprüft, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Aufgrund des Gutachtens wird dann ggf. der Förderbedarf festgestellt. Die Entscheidung darüber trifft das Staatliche Schulamt. Gemeinsam mit den Eltern wird dann der individuell passendste Lernort erkundet und der Übergang gestaltet.
Nach der Grundschule werden in Freiburg folgende Schulformen – abhängig von der Art des Förderbedarfes – angeboten:
- Inklusive Beschulung. Hierüber informiert das Staatliche Schulamt.
- Förderschule
- Schule für Erziehungshilfe
- Schule für Geistigbehinderte
- Schule für Sprachbehinderte
Weitere Informationen erhältst Du in Freiburg über die sonderpädagogischen Dienste direkt an den Schulen oder beim Staatlichen Schulamt. Weitere Beratungsanbieter findest Du über die Bildungsberatungsdatenbank.
Welche alternativen Schulformen gibt es? Und wo führen diese hin?
Neben den staatlich anerkannten städtischen und privaten Schulen gibt es in Freiburg auch staatlich genehmigte Schulen, häufig Ergänzungsschulen genannt.
Ergänzungsschulen unterscheiden sich von staatlich anerkannten Schulen in ihrer eigenständigen Konzeption, der pädagogischen Ausrichtung und der Schwerpunktsetzung. Eine staatlich genehmigte Schule darf unterrichten oder ausbilden, aber keine Prüfungen abnehmen. Diese müssen extern an staatlich anerkannten Schulen abgelegt werden. Die Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei den Behörden als registrierte Privatschule geführt werden. In der Regel werden die Schüler\innen für den Hauptschulabschluss, Werkrealschulabschluss oder die mittlere Reife vorbereitet.
Zum einen gibt es Schulformen, wie die Freie Schule Kapriole, mit alternativen Lernkonzepten, in denen die Schüler\innen in offenen altersgemischten Gruppen lernen. Sie entscheiden nach eigenem Interesse, in welcher Form sie für welche Zeiträume gemeinsam lernen. Eltern, die für ihr Kind eine solche Schule wählen, sollten sich intensiv mit dem entsprechenden Konzept auseinandergesetzt haben und den schulspezifischen Grundsätzen zustimmen.
Zum anderen bieten Ergänzungsschulen die Möglichkeit zur Vorbereitung auf einen Abschluss für Schüler\*innen aller Schularten (Kl. 5–10) und für all jene, die ihre Schulausbildung aus irgendeinem Grund unterbrechen mussten.
Was kann ich ohne Abschluss machen?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen:
Ein Hauptschulabschluss kann bei entsprechenden Leistungen nach dem ersten Jahr im Übergangssystem oder mithilfe der so genannten Schulfremdenprüfung erlangt werden. Mehr Informationen zum Übergangssystem findest Du auf dem Portal Übergang Schule-Beruf BW, zur Schulfremdenprüfung auf der Informationsseite des Landes Baden-Württemberg.
Ein mittlerer Bildungsabschluss sowie eine der Hochschulreifen (Fach-, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife) kann z.B. an einer Fachschule, einem Berufskolleg oder auf dem 2\. Bildungsweg erreicht werden. Mehr Informationen hierzu gibt es auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat eine Datenbank aufgebaut, in der gezielt nach schulischen Bildungsgängen im Übergangsbereich recherchiert werden kann.
Eine kostenlose und neutrale Erstberatung zu diesem Thema gibt es im Wegweiser Bildung (Eingang Stadtbibliothek, Münsterplatz).