Aufbauend auf die Grundschule vermitteln Realschulen in sechs Schuljahren (Klassen 5–10) eine in sich abgeschlossene, erweiterte allgemeine Bildung und ein vertieftes Grundwissen. Realschulen schaffen die Grundlage für praktisch orientierte Berufe, in denen Aufgaben mit gehobenen Ansprüchen an Selbständigkeit, Verantwortung und Menschenführung zu bewältigen sind.
Gut zu wissen
- Um eine allgemeinbildende Realschule ab Klasse 5 besuchen zu können, ist das Abschlusszeugnis der Grundschule (4. Klasse) erforderlich. Die Anmeldung für die Realschulen erfolgt im Regelfall zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der 4. Klasse. Der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel nach der 7. Klasse Haupt-/Werkrealschule, ist an bestimmte Voraussetzungen wie den Notendurchschnitt gebunden.
- Der Unterricht an einer Realschule erfolgt nach den Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg. Diese legen u.a. Lernziele, zu erwerbende Kompetenzen und Lehr-Lern-Strategien für einzelne Fächer fest.
Ab- und Anschlüsse
Die Realschule führt vorrangig nach sechs Jahren zum Realschulabschluss (mittlere Reife), bietet aber auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 zu erwerben.
Anschlüsse mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Betrieb)
- Schulische Berufsausbildung (z.B. im Bereich Kinder- oder Altenpflege)
- Besuch der Klasse 10 der Realschule, Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule
- Besuch der zweijährigen Berufsfachschule zum Erwerb der Fachschulreife oder
- Wechsel in die berufsvorbereitenden Bildungsgänge (ohne Ausbildungsvertrag)
Anschlüsse mit Realschulabschluss nach Klasse 10
- Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Betrieb)
- Schulische Berufsausbildung an Berufsfachschulen oder Berufskollegs,
gegegebenfalls in Verbindung mit dem Erwerb der Fachhochschulreife
- Erwerb der Fachhochschulreife durch den Besuch eines Berufskollegs I und II
- Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder zum Besuch der Oberstufe an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule, sofern die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen vorliegen.