Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung. Um an einer deutschen Hochschule promovieren zu können, wird in der Regel ein akademischer Abschluss auf der Stufe von Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister vorausgesetzt.
Zahlreiche Hochschulen bieten zur Ausbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses im Rahmen der Forschungsförderung auch Promotionsstudiengänge an. Darüber hinaus kann die Promotion an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen auch in sogenannten Doktorand\*innen- oder Graduiertenkollegs erfolgen, deren Ziel die Qualifikation für Wissenschaft und Forschung ist.