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    Deltaprüfung

    In Baden-Württemberg gibt es außerdem die so genannte Deltaprüfung, die den Zugang zu den staatlichen baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erleichtern soll und Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife Studiengänge eröffnet, die bislang durch die bestehende Fachbindung ausgenommen waren.

     

Das Vorqualifizierungsjahr für Arbeit und Beruf (VAB) stellt eine Weiterentwicklung des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) dar. Es wird derzeit an einer zunehmenden Anzahl von Berufsschulen anstelle des BVJ angeboten. Die Maßnahme wird als einjährige Vollzeitschule durchlaufen. Die Teilnehmenden können ihre Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern, sich individuell beruflich orientieren und ihre Chancen auf die passende Ausbildungsstelle erhöhen. Die Betreuung durch Sozialpädagog\innen ist intensiv.

Bei VAB und VAB-O handelt es sich um einjährige Vollzeitschulen mit Orientierung und Förderung. Der Unterricht ist handlungsorientiert und projektbezogen und bereitet auf den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses vor. Durch die individuelle Förderung soll die Berufsausbildungsreife erlangt werden. Im Anschluss kann eine Berufsausbildung aufgenommen oder der Eintritt in eine Berufsfachschule ermöglicht werden.

Das VAB-O ist ein Angebot für Jugendliche aus aller Welt ab 16 Jahren ohne deutsche Sprachkenntnisse. Der Schwerpunkt des VAB-O liegt auf der Vermittlung von sprachlichen und kulturellen Inhalten, um das Ankommen in Deutschland zu erleichtern. Im zweiten Schritt bereitet die Ausbildung im VAB-O die Schüler\innen auf den Übergang in die VAB-Regelform vor. Hier ist das Ziel, die Schüler\innen praxisbezogen so zu betreuen, dass sie in der Berufswelt Fuß fassen können.

In Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen erhalten die Schüler\innen im VAB-O Hilfestellung beim Eingewöhnen und bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Neben theoretischen Kenntnissen werden Einblicke in verschiedene Berufsfelder ermöglicht. Es findet eine intensive, individuelle Beratung in Bezug auf die berufliche oder schulische Zukunft statt. Es kann ein fehlender Hauptschulabschluss nachgeholt werden.

Gut zu wissen

Nach Ende der Schulpflicht (9 Schuljahre) besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die sogenannte Berufsschulpflicht. Kann mit einer Ausbildung noch nicht begonnen werden, muss das VAB oder eine weitere Maßnahme im Übergangssystem durchlaufen werden. Eine Beratung ist daher sinnvoll und notwendig.

  • Das VAB wird für berufsschulpflichtige Jugendliche bis 18 Jahre nach Abgang aus der Hauptschule oder Sonderschule ohne Abschluss angeboten. Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein.
  • Es handelt sich um eine schulische Maßnahme. Anmeldung und Information erfolgen direkt bei den beruflichen Schulen. (Anmeldefristen meistens bis zum 1. März).
  • Für einen erfolgreichen Abschluss muss ein regelmäßiger Schulbesuch erfolgen und in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden.
  • Die Angebote werden in staatlichen und privaten Berufsschulen sowie von einzelnen Trägern durchgeführt.

Bei erfolgreichem Abschluss des VAB kann – durch Bestehen einer praxisbezogenen Abschlussprüfung oder einer Projektprüfung sowie einer schriftlichen Prüfung in Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch – ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss und/oder der VAB-Abschluss erworben werden.

Anschlüsse

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