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    Deltaprüfung

    In Baden-Württemberg gibt es außerdem die so genannte Deltaprüfung, die den Zugang zu den staatlichen baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erleichtern soll und Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife Studiengänge eröffnet, die bislang durch die bestehende Fachbindung ausgenommen waren.

     

Voraussetzung für ein Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist der Nachweis der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife. Auch beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung können unter bestimmten Voraussetzungen an der Universität Freiburg studieren.

Hinsichtlich der fachgebundenen Hochschulreife gelten einige Einschränkungen. Einige Studiengänge verlangen darüber hinaus zusätzliche Qualifikationen wie beispielsweise spezifische Praktika.

In Baden-Württemberg gibt es außerdem die sogenannte Deltaprüfung, die neuen Bewerber\*innengruppen den Zugang zu den staatlichen baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erleichtern bzw. Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife Studiengänge eröffnen soll, die bislang durch die bestehende Fachbindung ausgenommen waren.

Zur Deltaprüfung wird zugelassen, wer eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt.

Gut zu wissen

Die Studien- und jeweiligen Abschlussmöglichkeiten an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sind sehr vielfältig, daher kann an dieser Stelle lediglich ein schematischer Überblick gegeben werden. Detaillierte Informationen über Studienangebot und Studieninhalte, über Ab- und Anschlüsse sowie über Fristen und Voraussetzungen sind bei der Zentralen Studienberatung der Universität, bei FACE – School of Education (Lehramtsstudium) beziehungsweise beim jeweiligen Studienfach einzuholen.

Ab- und Anschlüsse

  • Mit dem Ablegen einer Hochschulprüfung in einem grundständigen Studiengang können die akademischen Bachelor Grade – Bachelor of Arts (B.A.) und Bachelor of Science (B.Sc.) – erworben werden.
  • Mit dem Ablegen einer staatlichen Prüfung kann das Staatsexamen erworben werden, welches den Zugang zu vom Staat regulierten Berufen wie Ärztin/Arzt und Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder in den Staatsdienst selbst, zum Beispiel als Lehrer\in oder Richter\in, öffnet.
  • Postgraduale, also auf ein vorhergehendes, erfolgreich abgeschlossenes Studium aufbauende Studiengänge, ermöglichen den Erwerb eines Masters – Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.) – oder eines Doktorgrades (Promotionsstudium).

Anschlüsse

  • Direkter Einstieg in die Berufswelt
  • Weitere wissenschaftliche Tätigkeit an einer Hochschule
  • Das Staatsexamen führt direkt in das Referendariat, welches mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird, oder in den Berufseinstieg.

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