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    Deltaprüfung

    In Baden-Württemberg gibt es außerdem die so genannte Deltaprüfung, die den Zugang zu den staatlichen baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erleichtern soll und Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife Studiengänge eröffnet, die bislang durch die bestehende Fachbindung ausgenommen waren.

     

Die Meisterschule ist ein eigenständiger Bildungsgang einer weitergehenden fachlichen Ausbildung im erlernten Beruf. Meistertitel können in allen Handwerksberufen, aber auch in Landwirtschafts-, Industrie-, Kunst- und Musikberufen erworben werden. Der Unterricht an Meisterschulen bereitet auf die Teilnahme an der Meisterprüfung vor. Bei den Lehrgängen handelt es sich um Weiterbildungskurse, die von Weiterbildungseinrichtungen oder Berufsschulen angeboten werden.

Ablauf

Die Meisterschule baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer einschlägigen Berufserfahrung auf. Das Unterrichtsangebot orientiert sich an den für die Aufgaben des Meisters erforderlichen Qualifikationen, sowie an den Anforderungen der Meisterprüfung. Die an der Meisterschule vermittelte ganzheitliche berufliche Qualifikation entspricht dem Anforderungsprofil von Führungskräften. In der Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden und Arbeiten in seinem Fach meisterlich auszuführen.

Je nach Berufsbild dauern die Vorbereitungskurse im Vollzeitunterricht zwischen 3 und 24 Monate; in Teilzeit bis zu 48 Monate. Sie decken folgende Ausbildungsteile I bis IV der Meisterprüfungsordnung (MPO) ab:

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Gut zu wissen

  • Befreiungen: Aufgrund anderer Examen (z.B. Meistertitel, Ingenieur-Studium, Techniker u.a.) kannst Du u.U. von Fächern oder Teilen der Meisterprüfung befreit werden.
  • Mit der Teilnahme am Unterricht wird keine Zulassung zur Meisterprüfung erworben. Für die Meisterprüfung musst Du einen Gesellen-/Facharbeiter\*innenabschluss nachweisen. In Ausnahmefällen ist auch eine Zulassung ohne Berufsabschlussprüfung oder mit weniger als drei Jahren praktischer Tätigkeit möglich. Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges ist nicht vorgeschrieben, für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung aber empfehlenswert. Die Aufnahme in einen Lehrgang beinhaltet nicht die Zulassung zur Prüfung.
  • Ob Lehrgänge oder Techniker\*innenschulen als praktische Berufstätigkeit anerkannt werden, muss bei der zuständigen Kammer erfragt werden.
  • Hast Du bereits andere höhere Bildungsabschlüsse (Ingenieur\in, Techniker\in u. a.) kannst Du von Fächern oder Teilen der Meisterprüfung befreit werden.
  • Durch das „Aufstiegs-BAföG“ kann der Besuch der Meisterschule in Vollzeit mit finanziellen Mitteln unterstützt werden.

Ab- und Anschlüsse

Mit dem Meisterbrief in der Tasche stehen Dir viele Wege offen: Im Handwerk, in der Industrie sowie in anderen Wirtschaftszweigen und im öffentlichen Dienst gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hochqualifizierte Meisterinnen und Meister.

Anschlüsse

Als Meister\*in in deinem Beruf bist Du berechtigt, Lehrlinge auszubilden. Die umfassende Ausbildung in Unternehmensführung, Betriebswirtschaft und Arbeitspädagogik bietet Dir ein stabiles Fundament, um sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen.

  • Weiterbildung zum Betriebswirt HWK
  • Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt IHK
  • Hochschulstudium

Weiterführende Links