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    Deltaprüfung

    In Baden-Württemberg gibt es außerdem die so genannte Deltaprüfung, die den Zugang zu den staatlichen baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erleichtern soll und Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife Studiengänge eröffnet, die bislang durch die bestehende Fachbindung ausgenommen waren.

     

Die einjährige Berufsfachschule bereitet in praktischen und theoretischen Fächern auf die Anforderungen einer weiterführenden Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf vor. Im ersten Ausbildungsjahr ist es in vielen Berufen sinnvoll, die Ausbildung der Berufsfachschule zu übertragen. Bei erfolgreichem Abschluss kann das Schuljahr als erstes Ausbildungsjahr in einer nachfolgenden Berufsausbildung im gleichen Berufsfeld angerechnet werden.

Voraussetzung für den Besuch der einjährigen Berufsfachschule ist ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. nach dem BVJ/VAB). Bewerber\innen mit einem Vorvertrag oder einem abgeleisteten bzw. vereinbarten Betriebspraktikum werden auf jeden Fall aufgenommen. Letzteres ist auch für Schulabgänger\innen ohne Hauptschulabschluss möglich.

Es handelt sich um einen einjährigen Bildungsgang in Vollzeit. Die Angebote werden in staatlichen und privaten Berufsschulen durchgeführt.

Gut zu wissen

  • Die einzelnen Schulen bieten unterschiedliche Fachbereiche und Berufsfelder an. Das ist wichtig für die Schulwahl. Gut sind auch die Infoabende der Schulen.
  • Die Anmeldung an den Berufsfachschulen ist bis 1. März des Jahres. Zu Beginn des Schuljahres sind an manchen Schulen noch kurzfristig freie Schulplätze verfügbar.
  • Häufig ist ein Vorpraktikum oder ein Vorvertrag eines Ausbildungsbetriebes erforderlich oder wünschenswert.

Ab- und Anschlüsse

Die einjährige Berufsfachschule schließt mit einer fachpraktischen Abschlussprüfung ab.

Anschlüsse

eventuell mit Einstieg in das 2. Lehrjahr

  • 2. Jahr der Berufsfachschule (2BFS), wobei ein bestimmter Notenschnitt erreicht werden muss. Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Mit dem ersten Halbjahreszeugnis wird dann über das Bestehen der Probezeit entschieden.

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