• guppy:

    Deltaprüfung

    In Baden-Württemberg gibt es außerdem die so genannte Deltaprüfung, die den Zugang zu den staatlichen baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erleichtern soll und Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife Studiengänge eröffnet, die bislang durch die bestehende Fachbindung ausgenommen waren.

     

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind Schulen für Kinder und Jugendliche, die noch nicht, nicht oder nicht mehr in der Regelschule erfolgreich lernen können. Sie verstehen sich oftmals als „Durchgangsschule“ und führen – wo immer möglich – ihre Schüler\*innen in das Regelschulsystem zurück. Angestrebt ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern.

Im Rahmen einer ganzheitlichen, kooperativen Diagnostik wird durch den Sonderpädagogischen Dienst einer Sonderschule geprüft, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Aufgrund des Gutachtens wird dann ggf. der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt. Die Entscheidung darüber trifft das Staatliche Schulamt. Gemeinsam mit den Eltern wird dann der individuell passendste Lernort erkundet und der Übergang gestaltet.

Gemeinsamer Unterricht (Inklusion)

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 haben Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf Beschulung in einer allgemeinen Schule. Freiburg ist eine von fünf Schwerpunktregionen zur Erprobung von inklusiven Lösungen in Baden-Württemberg.

In den Schwerpunktregionen gelten Schulversuchsbestimmungen, die anstelle der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die Feststellung des Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorsehen.

Die Eltern haben dann ein qualifiziertes Wahlrecht und können wünschen, dass ihr Kind an einer allgemeinen Schule eingeschult wird. Weitere Informationen zum Verfahrensweg findest Du auf der Internetseite des Staatlichen Schulamtes Freiburg.

Gut zu wissen

  • In der Zeit vor der Schulpflicht kann je nach Förderbedarf ein Schulkindergarten besucht werden. Mehr Informationen dazu finden sich auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes.
  • Spezifische Beratung durch sonderpädagogische Dienste der Förderschulen
  • Spezifische Beratung durch Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) im Staatlichen Schulamt Freiburg
  • Der Unterricht an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfolgt nach den Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg. Diese legen u.a. Lernziele, zu erwerbende Kompetenzen und Lehr-Lern-Strategien für einzelne Fächer fest.

Ab- und Anschlüsse

Die folgenden Informationen gelten für die Stadt Freiburg im Breisgau.

Förderschule

  • für Kinder und Jugendliche mit umfassenden und lang andauernden Lernproblemen und Entwicklungsverzögerungen; differenziertes Unterrichts- und Förderangebot
  • umfasst Klassen 1–9 in einer Grund- und Hauptstufe
  • Abschlusszeugnis der Förderschule (sonderschulspezifisch, nicht gleichwertig zu HS-Abschluss); kooperatives BVJ in der ASS III (FÖS-Abschluss, BVJ-Abschluss, HS.prüfung über Zusatzprüfung möglich)

Anschlüsse

Schule für Geistigbehinderte

  • für Kinder mit einer geistigen Behinderung
  • individuell zugeschnittene Unterrichtsangebote mit klassischen Fächern Deutsch, Mathematik und Sport sowie besonderen Förderangeboten
  • gegliedert in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe (Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte)
  • Werkstufe dient der Erfüllung der Berufsschulpflicht und qualifiziert die SchülerInnen für ein möglichst selbständiges (Arbeits-)Leben
  • Abschluss der Schule für Geistigbehinderte (sonderschulspezifisch, nicht gleichwertig zu HS-Abschluss)

Anschlüsse

Schule für Erziehungshilfe

  • für Kinder und Jugendliche, deren psychische Erlebnis- und Verarbeitungsweisen zu Störungen von Lernprozessen und des sozialen Handelns führen und deren Förderbedarf in der allgemeinen Schule, auch unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Kooperation, nicht Rechnung getragen werden kann; Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich
  • In der Regel nur Durchgangsschule, es gilt der Bildungsplan der allgemeinen Schule
  • Hauptschulabschluss möglich

Sprachheilschule

  • für Kinder mit Sprachbehinderungen
  • im Sprachbereich frühe Förderung besonders wirksam, daher wird eine frühzeitige Förderung angestrebt
  • Konzeption als Durchgangsschule: nach Erwerb ausreichender sprachlich-kommunikativer Kompetenzen Wechsel in eine reguläre Schule
  • Grundlage bildet der Bildungsplan für die Grundschule

Weiterführende Links

Schulen in der Region