Für die Aufnahme an einer Fachschule sind mindestens nachzuweisen:
- ein Hauptschul- oder gleichwertiger Abschluss und
- ein Berufsschul- oder gleichwertiger Abschluss und
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige Berufserfahrung von
- mindestens 1½ Jahren (bei einer Regelausbildung von 3½ Jahren),
- mindestens 2 Jahren (bei einer Regelausbildungsdauer von 3 Jahren) beziehungsweise
- mindestens 3 Jahren (bei einer Regelausbildungsdauer von 2 Jahren)
Die zweijährige Ausbildung an einer Fachschule ist kostenpflichtig (Schulgeld).
Ab- und Anschlüsse
Die zweijährige Ausbildung wird mit der Prüfung zum „Staatlich geprüften Techniker“, „Staatlich geprüften Gestalter“ beziehungsweise „Staatlich geprüften Betriebswirt“ abgeschlossen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird auch die Fachhochschulreife zuerkannt.
Anschlüsse
- Studium an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
- Studium an der Pädagogischen Hochschule, der Dualen Hochschule, an einigen Kunsthochschulen und privaten Hochschulen in einigen Studiengängen
- Besonders befähigte Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife können auch direkt in das zweite Jahr der Berufsoberschule einsteigen, um dort die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben.