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    Deltaprüfung

    In Baden-Württemberg gibt es außerdem die so genannte Deltaprüfung, die den Zugang zu den staatlichen baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erleichtern soll und Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife Studiengänge eröffnet, die bislang durch die bestehende Fachbindung ausgenommen waren.

     

In bestimmten Berufsfeldern ist die Schulische Ausbildung die typische oder einzige Form der Ausbildung. Hierzu zählen vor allem Berufe in Gesundheits- und Sozialwesen, Wirtschaft, Fremdsprachen, Gestaltung, Musik, Technik und IT. Diese Berufe kann man nur an beruflichen Vollzeitschulen (zum Beispiel an Berufsfachschulen, Berufskollegs oder Fachakademien) erlernen.

Die Zugangsvoraussetzung für eine schulische Berufsausbildung ist für die meisten Berufe der mittlere Bildungsabschluss. Einige Berufe können aber auch mit einem Hauptschulabschluss erlernt werden. Bei einigen Berufszielen ist zusätzlich eine berufliche Vorbildung (Vorpraktikum) oder der Nachweis einer Praktikumszeit erforderlich.

Der Unterricht hat sowohl theoretische als auch praktische Anteile. In den Praktikumsphasen von unterschiedlicher Länge wendet man das Gelernte an und bekommt den Praxisbezug.

Gut zu wissen

  • Eine schulische Ausbildung (Erstausbildungsberuf) dauert je nach gewähltem Beruf zwischen 1 und 3 Jahren.
  • Schulische Ausbildungen können sowohl an staatlichen als auch an privaten Schulen absolviert werden. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenfrei, hingegen verlangen private Schulen Schulgeld.

Die Anmeldung muss bei den meisten Berufsfachschulen und Berufskollegs im Zeitraum 1. Februar bis 1. März des Jahres erfolgen. Zu Beginn des Schuljahres können noch vereinzelt Plätze vergeben werden. Eine Ausbildungsvergütung erhält man bei einer schulischen Ausbildung in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Berufen im Gesundheitsbereich mit hohen Praktikumsanteilen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger\*in).

In vielen Fällen gibt es auch ein Mindestalter, das man erfüllen muss.

Ab- und Anschlüsse

Mit der abgeschlossenen Berufsausbildung kann die Berufsbezeichnung geführt und der erlernte Beruf ausgeübt werden. In einigen Berufen können durch Zusatzunterricht vertiefte Kenntnisse erworben und eine erweiterte Berufsbezeichnung erreicht werden. In einigen Schulen ist für Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss die Teilnahme am Zusatzunterricht möglich. Hier kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Anschlüsse

Weiterführende Links

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