Ein Langzeitpraktikum, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient. Das Angebot wurde von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickelt. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§4 BBiG, §25 HwO und dem AltPflG). Teilnehmer\innen führen eigentlich die gleichen Tätigkeiten aus wie Auszubildende im ersten Lehrjahr. Mit den Praktikant\innen wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach §26 BBiG abgeschlossen. Falls Berufsschulpflicht besteht, muss sie durch den Besuch der Berufsschule in der entsprechenden Fachklasse erfüllt werden.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten
Zugangsvoraussetzungen
- Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, noch nicht 25 Jahre alt, keinen Ausbildungsplatz bis Ende September gefunden und bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet. Voraussetzungen sind auch ein stabiler Berufswunsch und ein Praktikumsbetrieb. Auch Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife werden in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
- Das EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 216 Euro monatlich.
- Beginn der Maßnahme ist frühestens zum 1. Oktober des laufenden Jahres im Zusammenhang mit der Pakt-Nachvermittlung. Ein vorzeitiger Beginn ab 1. August ist für Bewerber\innen aus früheren Schulentlassjahren (sog. „Altbewerber\innen“), lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte, sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen möglich.
Ab- und Anschlüsse
Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Der Arbeitgeber stellt am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) aus. Die jeweilige zuständige Stelle (Kammer) stellt ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.
Anschlüsse
- Duale Berufsausbildung oder Schulische Berufsausbildung
- Bei erfolgreicher Einstiegsqualifizierung kann die Zeit auf die Ausbildungsdauer (im gleichen Berufsfeld) angerechnet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, vom Ausbildungsbetrieb in das zweite Lehrjahr übernommen zu werden.