Wissenschaftliche / Akademische Weiterbildung gehört zu den (gesetzlichen) Kernaufgaben aller Hochschulen und wird im Allgemeinen als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit“ definiert, wobei „das wahrgenommene Weiterbildungsangebot dem fachlichen und didaktischen Niveau der Hochschule entspricht“ (Quelle: www.kmk.org).
Die postgradualen und berufsbegleitenden Studiengänge dienen der Erweiterung, Vertiefung oder Spezialisierung von früher erworbenem Wissen und Fähigkeiten.