Um ein allgemein bildendes Gymnasium ab Klasse 5 besuchen zu können, ist das Abschlusszeugnis der Grundschule (4. Klasse) erforderlich. Die Anmeldung für das Gymnasium erfolgt im Regelfall zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der 4. Klasse. Der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel nach der 7. Klasse Realschule, ist an bestimmte Voraussetzungen wie den Notendurchschnitt gebunden.
Bitte beachte das Anmeldeverfahren und die entsprechenden Anmeldefristen für das jeweilige Schuljahr.
Der Unterricht am Gymnasium erfolgt nach den Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg. Diese legen u.a. Lernziele, zu erwerbende Kompetenzen und Lehr-Lern-Strategien für einzelne Fächer fest.
Ab- und Anschlüsse
Mit dem Versetzungszeugnis in Klasse 10 wird der Hauptschulabschluss, mit dem Abschlusszeugnis der 10. Klasse (auch: Versetzungszeugnis in Jahrgangsstufe 11\) wird die mittlere Reife (mittlerer Bildungsabschluss) erworben. Nach der 12\. beziehungsweise 13. Klasse (G8 bzw. G9) wird die Abiturprüfung abgelegt und damit die allgemeine Hochschulreife erworben.
Anschlüsse
- Studium an einer Universität oder einer anderen Hochschule
- Duale Berufsausbildung oder Schulische Berufsausbildung