Das Staatsexamen findet man in jenen Fächern, die unter staatlicher Aufsicht stehen, d. h. dass die Abschlussprüfung von einer staatlichen Prüfungskommission abgenommen wird (Staatsprüfung). Das Staatsexamen eröffnet somit den Zugang zu bestimmten, vom Staat regulierten Berufen, z.B. Arzt\Ärztin, Apotheker\in, Rechtsanwalt\anwältin, oder in den Staatsdienst selbst, z.B. Lehrer\in, Richter\in, Staatsanwalt\anwältin.
In der Lehrer\*innenbildung erfolgt sukzessive die Umstellung auf (polyvalente) Bachelor- und Masterstudiengänge. Nähere Informationen hierzu erhältst Du bei den jeweiligen Hochschulen.
In den meisten Fällen gliedert sich die Staatsprüfung in zwei zeitlich versetzte Prüfungsteile (Erstes und Zweites Staatsexamen); dazwischen liegt eine praktische Ausbildungsphase.