Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler\*innen nach Abschluss der Berufsausbildung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand („mittlerer Bildungsabschluss“) erreichen. Für dieses sogenannte 9+3 Modell (9 Jahre Grund- und Hauptschule und 3 Jahre Berufsausbildung) gibt es zwei Alternativen:
Alternative 1 (gültig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland):
1. Berufsschulabschlusszeugnis: Ein Notendurchschnitt in allen Fächern mit Ausnahme von Religion und Sport von mindestens 3,0 muss erreicht worden sein. 2. Fremdsprachenunterricht: Mindestens die Note ausreichend in einem 5-jährigen Fremdsprachenunterricht muss nachgewiesen werden. 3. Kammerprüfung: Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren muss bestanden sein.
Alternative 2 (nur gültig für Baden-Württemberg):
Neben der bundesweiten Regelung wird im Land Baden-Württemberg auch dann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss zuerkannt, wenn die Durchschnittsnote aus 1) Hauptschulabschluss, 2) Berufsschulabschluss und 3) Berufsabschluss (Kammerprüfung) mindestens 2,5 oder besser ist.
1. Hauptschulabschlusszeugnis oder Abschluss im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) mit Zusatzprüfung: Beim Hauptschulabschluss muss die Prüfung in einer Fremdsprache (A-Kurs) nachgewiesen werden. Für den Gesamtdurchschnitt werden alle Noten des Abschlusszeugnisses und der Zusatzprüfung herangezogen. 2. Berufsschulabschlusszeugnis: Der Durchschnitt der Noten der Prüfungsfächer des Berufsschulabschlusszeugnisses wird für den Gesamtdurchschnitt herangezogen. 3. Kammerprüfung: Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren muss bestanden sein.
Ab- und Anschlüsse
Abschluss
- Mittlere Reife bzw. mittlerer Bildungsabschluss
Anschlüsse
Mit diesem, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand („mittlerer Bildungsabschluss“) können unter Beachtung der entsprechenden Schul- und Prüfungsordnungen alle Bildungsgänge besucht werden, die einen Realschulabschluss voraussetzen.
Dies gilt allerdings nicht für: Berufliche Gymnasien und die Oberstufe einer Berufsoberschule. Hier sind zusätzliche Aufnahmeprüfungen nötig.